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Wann Suchmaschinenoptimierung zur Manipulation wird

Dienstag, 18. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Ein Forenbetreiber hatte unlängst vor dem OLG Hamm eine Einstweilige Verfügung beantragt. Einer bekannten Personensuchmaschine sollte es verboten werden, bestimmte Begriffe und deren Kombinationen als “Hidden Text” darzustellen. Unter “Hidden Text” verstehen die SEO-Experten einen Text in Hintergrundfarbe (z.B. weißer Text auf weißem Grund). Dieser Text ist so lediglich für Suchmaschinen, nicht aber für Besucher sichtbar.

Dem Antrag wurde stattgegeben, da die Kombination aus einem fremden Namen und Hidden Text vom OLG Hamm nicht mehr als Suchmaschinenoptimierung sondern als Behinderung und demnach sogar als Suchmaschinenmanipulation ausgelegt wurde. Von der Verwendung fremder Markennamen einmal abgesehen, liegt durch den Einsatz von Hidden Text jedoch kein wettbewerbsrechtlicher Straftatbestand vor.

Allerdings gehen die Suchmaschinen sehr rigoros gegen solche Methoden vor. Um sich den Gang vor Gericht zu sparen, besteht auch die Möglichkeit solche unzulässigen SEO-Methoden direkt bei den Suchmaschinen zu melden. Eine Abstrafung durch Abstufung des Rankings trifft manch Unternehmen härter als ein Gerichtsurteil.