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Deutsche Rechtsprechung gilt nun auch für Facebook

Montag, 22. Februar 2010 verfasst von Alexander Schell

Bisher unterlag Facebook, auch wenn es im deutschen Rechtsraum verwendet wurde, nicht der deutschen Rechtssprechung. Da Facebook jedoch seit kurzem eine Niederlassung in Hamburg gegründet, gibt es somit “überhaupt keinen Zweifel, dass deutsches Datenschutzrecht anzuwenden ist”, so der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Samstag im Deutschlandradio Kultur.

Allerdings betonte Schaar ebenso, dass es nicht leicht werden wird, Facebook zur Überarbeitung bestimmter Geschäftsbedingungen zu bewegen oder dazu, gewisse Praktiken einzustellen oder zu verändern. Facebook kümmert sich laut Schaar bevorzugt um die Einhaltung des US-Rechts, und es bedarf wohl vieler Diskussionen, um hier eine Kursänderung zu erwirken. Als Vergleich zieht Schaar den Fall Google hinzu.

Datenschutz hin oder her, der beste Schutz ist in jedem Fall der sorgsame Umgang sowohl mit eigenen Daten, als auch mit Daten von Freunden und Bekannten.