Artikel-Schlagworte: „Recht“

Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht gestoppt

Mittwoch, 3. MĂ€rz 2010 verfasst von Alexander Schell
Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Die bisher erhobenen Daten sind auf Anweisung der Richter unverzĂŒglich zu löschen.

Im aktuellen Gesetz fehlen klare Regelungen bezĂŒglich der Datensicherheit und der Verwendung der erhobenen Daten. Des Weiteren ist das Gesetz nicht transparent genug. Ebenso unklar sind derzeit die Folgen bei einer Rechtsverletzung im Umgang mit den erhobenen Daten.

GrundsĂ€tzlich ist eine Speicherung der Telekommunikationsdaten möglich, allerdings nur bei einem dringenden Tatverdacht im besonders schweren Fall. Die Daten dĂŒrfen nur unter höchsten Sicherheitskriterien und unter Überwachung durch einen Beauftragten des Datenschutzbundes gespeichert werden.

Bestellt eine Privatperson oder ein Unternehmer?

Mittwoch, 10. Februar 2010 verfasst von Alexander Schell
Das Widerrufsrecht gilt nur fĂŒr Privatpersonen

Das Widerrufsrecht gilt nur fĂŒr Privatpersonen

Warum diese Frage fĂŒr ein eCommerce-Unternehmen so wichtig ist? Vor allem wegen des Widerrufsrechts.

Einer Privatperson steht innerhalb von zwei Wochen bzw. einem Monat nach Vertragsabschluss und einer Widerrufsbelehrung ein Widerrufsrecht zu, nach welchem die Person vom Kaufvertrag ohne Angabe von GrĂŒnden zurĂŒcktreten kann. Einem gewerblichen Kunden steht dieses Recht nicht zu.

Somit ist es fĂŒr den Shopbetreiber gĂŒnstiger, wenn ein Unternehmer bestellt. Dadurch entfĂ€llt das Risiko einer Retoure, bei der unter UmstĂ€nden zusĂ€tzliche Kosten entstehen können. Besonders schwer fĂ€llt die EinschĂ€tzung, wenn ein Kunde ein Produkt bestellt, das sowohl gewerblich als auch privat eingesetzt werden kann.

Im Zweifelsfall wÀre die einfachste Lösung festzustellen, ob die Bestellung an eine Firmenadresse geschickt wird oder nicht. Leider ist dies rechtlich nicht ganz eindeutig. Eine Lieferung an die Firmenadresse garantiert nicht unbedingt eine gewerbliche Verwendung des bestellten Produktes und laut einem aktuellen Gerichtsurteil bestellt im Zweifel immer eine Privatperson. Wie löst man also das Problem?

Man fragt ganz einfach den Kunden wÀhrend des Bestellprozesses, ob er als Gewerbetreibender oder als Privatperson bestellt. Somit erspart man sich MissverstÀndnisse, teure Prozesse und unzufriedene Kunden.

Whitepaper zum rechtssicheren Onlineshop

Mittwoch, 3. Februar 2010 verfasst von Alexander Schell
Kostenloses Whitepaper von Trusted Shops

Kostenloses Whitepaper von Trusted Shops

Das begehrte Whitepaper „In 10 Schritten zum rechtssicheren Onlineshop“ von Dr. Carsten Föhlisch (Justiziar bei Trusted Shops) steht nun in einer aktualisierten Form zur VerfĂŒgung.

Shopbetreiber erhalten hier zahlreiche Informationen und Musterformulierungen zu den Themen AGB-Gestaltung, Vertragsschluss, Widerrufsrecht und Zahlungsabwicklung.

Neben zahlreichen Neuerungen aufgrund aktueller Gerichtsentscheidungen liegt dem 27-seitigen Whitepaper eine Checkliste fĂŒr Onlineshops bei. Mit deren Hilfe können Shopbetreiber ihren Shop Punkt fĂŒr Punkt auf Rechtssicherheit prĂŒfen.

Das Whitepaper „In 10 Schritten zum rechtssicheren Onlineshop“ kann kostenlos bei Trusted Shops heruntergeladen werden.

MĂŒssen Cookies bald genehmigt werden

Mittwoch, 18. November 2009 verfasst von Alexander Schell

Die EU denkt ĂŒber eine VerschĂ€rfung der Datenschutzrichtlinien in Bezug auf Cookies (Textdateien, die auf dem Computer des Benutzers angelegt werden um Informationen zu speichern) nach. Demnach dĂŒrfen Seitenbetreiber nur dann ein Cookie setzen, “wenn der Benutzer klare und verstĂ€ndliche Informationen erhalten und seine Zustimmung gegeben hat”. Laut Meinung vieler Online-Medien wĂ€re es eine Katastrophe und  eine erhebliche Behinderung fĂŒr die gesamte Online-Wirtschaft.

Im eCommerce werden Cookies beispielsweise fĂŒr einen anonymen und bequemen Einkauf verwendet (Session-Cookies). Zudem nutzen viele Dienste die Cookies fĂŒr die “Angemeldet bleiben”-Funktionen indem sie fĂŒr den Zugang benötigte Daten in Cookies auslagern. Die Werbebranche nutzt Cookies um anonyme Benutzerdaten zu sammeln, z.B. kann ein Cookie informationen enthalten ob ein bestimmter Banner schon einmal angezeigt wurde.

Wie man sich vorstellen kann, wĂŒrde es der europĂ€ischen Internetwirtschaft enorm erschwert werden eBusiness zu betreiben. Von den Nachteilen gegenĂŒber nicht-europĂ€ischen LĂ€ndern ganz zu schweigen. Einen Ausnahmefall sieht die Regelung allerdings vor: Wenn das Cookie “unbedingt erforderlich” ist, darf es auch weiterhin direkt auf dem Computer des Surfers abgelegt werden.

Eine Regelung welche Zulasten der (bereits jetzt ĂŒberlasteten) Gerichte geht, zumal die Verordnung natĂŒrlich auch ins nationale Recht aller EU-Mitglieder umgesetzt werden muss. Das erklĂ€rte Ziel mit dieser Verordnung die Verbreitung von Schadsoftware einzudĂ€mmen wird damit definitiv nicht erreicht, denn dazu ist die Cookie-Technik bei weitem zu primitiv.

Die FĂ€lle von dubiosen PlĂ€nen, GesetzesentwĂŒrfen und Restriktionen seitens der Politik (national und paneuropĂ€isch) hĂ€ufen sich immer mehr. Der gesamten Internet-Branche wĂ€re es zu wĂŒnschen, wenn die Politiker mehr Kompetenz in Sachen Internet vorweisen wĂŒrden oder sich zumindest halbwegs kompetenter Beratung bedienten.

AbmahngefÀhrdete Klauseln in Ihren AGB

Dienstag, 13. Oktober 2009 verfasst von Alexander Schell

Nach dem Inkrafttreten des neuen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) können GewÀhrleistungsklauseln nun definitiv abgemahnt werden. Wir nennen Ihnen einige unzulÀssige Klauseln, die das GewÀhrleistungsrecht des Kunden betreffen und abmahnfÀhig sind:

  • Einwöchige Ausschlussfrist: Offensichtliche MĂ€ngel sollen binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, nicht erkennbare MĂ€ngel binnen einer Woche nach deren Entdeckung gemeldet werden, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt bzw. wird diese akzeptiert. Dies ist unzulĂ€ssig, da der Kunde den Postweg einkalkulieren muss und ihm somit weniger als eine Woche Zeit zur VerfĂŒgung steht.
  • Originalverpackung als Voraussetzung fĂŒr eine NacherfĂŒllung: Die Klausel schrĂ€nkt die Rechte des KĂ€ufers zu dessen Nachteil ein und ist daher unwirksam.
  • Entfall der MĂ€ngelansprĂŒche wenn Mangel nicht unverzĂŒglich und insbesondere auf Verlangen nicht vom Kunden belegt wird: Die Klausel schrĂ€nkt ebenfalls die Rechte des KĂ€ufers zu dessen Nachteil ein und ist daher unwirksam.
  • Ausschluss der Transportgefahr: Die Transportgefahr wird eindeutig dem HĂ€ndler auferlegt.
  • UnverzĂŒgliche MĂ€ngelanzeige: Dies ist ungĂŒltig sofern nicht zwischen offensichtlichen und nicht offensichtlichen MĂ€ngeln unterschieden wird.

Rechtliche Fallstricke beim Twittern

Freitag, 21. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Einfach twitter.com aufrufen, registrieren und schon ist man ein Online-Redakteur. Was sich so leicht anhört kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Ein wĂŒtender oder unbedachter Satz reicht aus um einen Rechtsstreit auszulösen.

Viele halten twitter fĂŒr ein Kommunikationsmedium bei dem man anonym aller Welt den aktuellen GemĂŒtszustand ohne jegliche Konsequenzen kund tun kann, weit gefehlt. Erstens, Anonym ist im Internet schon lange niemand mehr und zweitens, birgt twitter fĂŒr Internet-Laien ein enormes rechtliches Risiko. Kurz mal den Nachbarn angeschwĂ€rzt, einige Firmeninternas ausgeplaudert, ein GerĂŒcht in die Welt gesetzt oder ein lustiges Bild aus dem Internet veröffentlicht und schon hat man sich strafbar gemacht. Dienste wie namechk.com oder whostalkin.com helfen den GeschĂ€digten den vermeintlichen ÜbeltĂ€tern auf die Schliche zu kommen, also lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen.

Hier die wichtigsten rechtlichen Fallstricke, die es zu vermeiden gilt:

  • VerschmĂ€hen, verleumden, beleidigen und denunzieren Sie keine Personen oder Unternehmen.
  • Vermeiden Sie tweets ĂŒber Ihr Unternehmen, es sei denn Sie sind ausdrĂŒcklich dazu befugt.
  • Benutzen Sie keine Namen von Prominenten oder Fremden fĂŒr Ihren Account (IdentitĂ€tsklau).
  • Vermeiden Sie ebenso die Nennung von geschĂŒtzten Marken- oder Firmennamen.
  • Veröffentlichen Sie keine Bilder (auch keine Thumbnails) die Sie nicht lizenziert haben.

Über diese und viele weitere rechtliche Sachverhalte gilt es als Online-Redakteur bescheid zu wissen. Und einmal veröffentlicht, bekommt man den Eintrag nie mehr aus dem Netz. UnzĂ€hlige Crawler und Dienste besuchen Twitter mehrmals tĂ€glich, verbreiten und verarbeiten die dortigen Inhalte und speichern diese ĂŒber Jahre. Selbst die twittereigene Löschfunktion ist angesichts dessen nur ein Feature von geringem Nutzen.

Praxishandbuch fĂŒr Shopbetreiber

Dienstag, 11. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Trusted Shops veröffentlicht die Neuauflage seines beliebten Praxishandbuches fĂŒr Shopbetreiber. Die aktuelle Fassung enthĂ€lt unter anderem zusĂ€tzliche Gerichtsurteile der letzten Zeit bezĂŒglich der Kaufprozesse und Regelungen in Onlineshops.

Das Werk von Prof. Dr. Thomas Hoeren und RA Carsten Föhlisch umfasst ĂŒber 160 Seiten und basiert auf praktischen Erfahrungen von ĂŒber 5.200 Online-HĂ€ndlern.

Das Handbuch ist unterteilt in die Bereiche “Grundlagenwissen”, „Musterformulierungen”, „Nach der Bestellung” und „Wichtige Gesetze”. Darin erhalten Sie die wichtigsten Begriffe, FormulierungsvorschlĂ€ge, Vorgehenshinweise bei ProblemfĂ€llen wie Lieferschwierigkeiten oder RĂŒcksendung von beschĂ€digter Ware und einen Überblick ĂŒber die wichtigsten Gesetze.