In einem aktuellen Urteil entschied der BGH, dass Benutzer von Preissuchmaschinen die “höchstmögliche Aktualität” bei den Ergebnissen erwarten und somit die Preise in den Preissuchmaschinen mit denen im Online-Shop ĂĽbereinstimmen mĂĽssen. Da die Preise in den Suchmaschinen oftmals erst Stunden später aktualisiert werden, mĂĽssen sich Online-Shops am Ă„nderungszeitpunkt der Suchmaschinen orientieren und dĂĽrfen die Preisänderungen nicht direkt veröffentlichen.
Im vorliegenden Fall war ein Produkt in der Preissuchmaschine günstiger ausgezeichnet, als im Online-Shop. Die Folge war, wenig überraschend, eine Abmahnung, mit anschließender Gerichtsverhandlung, die zum oben erwähnten Resultat führte.
Das Urteil befindet sich gerade in der Revision. Sollte es rechtskräftig werden, stellt dieses Urteil eine enorme Hürde für Shopbetreiber und vor allem Betreiber von Preissuchmaschinen dar. Denn diese müssten die Preise entweder in Echtzeit anzeigen, was ressourcentechnisch kaum zu bewältigen ist, oder aber Shopbetreiber müssten die Preisänderungen mit den Aktualisierungszyklen der Preissuchmaschinen abstimmen.
Wie das bei zahlreichen Preissuchmaschinen gleichzeitig funktionieren soll ist fraglich. Vielleicht haben die Richter darauf eine Antwort.












