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Müssen Cookies bald genehmigt werden

Mittwoch, 18. November 2009 verfasst von Alexander Schell

Die EU denkt über eine Verschärfung der Datenschutzrichtlinien in Bezug auf Cookies (Textdateien, die auf dem Computer des Benutzers angelegt werden um Informationen zu speichern) nach. Demnach dürfen Seitenbetreiber nur dann ein Cookie setzen, “wenn der Benutzer klare und verständliche Informationen erhalten und seine Zustimmung gegeben hat”. Laut Meinung vieler Online-Medien wäre es eine Katastrophe und  eine erhebliche Behinderung für die gesamte Online-Wirtschaft.

Im eCommerce werden Cookies beispielsweise für einen anonymen und bequemen Einkauf verwendet (Session-Cookies). Zudem nutzen viele Dienste die Cookies für die “Angemeldet bleiben”-Funktionen indem sie für den Zugang benötigte Daten in Cookies auslagern. Die Werbebranche nutzt Cookies um anonyme Benutzerdaten zu sammeln, z.B. kann ein Cookie informationen enthalten ob ein bestimmter Banner schon einmal angezeigt wurde.

Wie man sich vorstellen kann, würde es der europäischen Internetwirtschaft enorm erschwert werden eBusiness zu betreiben. Von den Nachteilen gegenüber nicht-europäischen Ländern ganz zu schweigen. Einen Ausnahmefall sieht die Regelung allerdings vor: Wenn das Cookie “unbedingt erforderlich” ist, darf es auch weiterhin direkt auf dem Computer des Surfers abgelegt werden.

Eine Regelung welche Zulasten der (bereits jetzt überlasteten) Gerichte geht, zumal die Verordnung natürlich auch ins nationale Recht aller EU-Mitglieder umgesetzt werden muss. Das erklärte Ziel mit dieser Verordnung die Verbreitung von Schadsoftware einzudämmen wird damit definitiv nicht erreicht, denn dazu ist die Cookie-Technik bei weitem zu primitiv.

Die Fälle von dubiosen Plänen, Gesetzesentwürfen und Restriktionen seitens der Politik (national und paneuropäisch) häufen sich immer mehr. Der gesamten Internet-Branche wäre es zu wünschen, wenn die Politiker mehr Kompetenz in Sachen Internet vorweisen würden oder sich zumindest halbwegs kompetenter Beratung bedienten.

Rechtliche Fallstricke beim Twittern

Freitag, 21. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Einfach twitter.com aufrufen, registrieren und schon ist man ein Online-Redakteur. Was sich so leicht anhört kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Ein wütender oder unbedachter Satz reicht aus um einen Rechtsstreit auszulösen.

Viele halten twitter für ein Kommunikationsmedium bei dem man anonym aller Welt den aktuellen Gemütszustand ohne jegliche Konsequenzen kund tun kann, weit gefehlt. Erstens, Anonym ist im Internet schon lange niemand mehr und zweitens, birgt twitter für Internet-Laien ein enormes rechtliches Risiko. Kurz mal den Nachbarn angeschwärzt, einige Firmeninternas ausgeplaudert, ein Gerücht in die Welt gesetzt oder ein lustiges Bild aus dem Internet veröffentlicht und schon hat man sich strafbar gemacht. Dienste wie namechk.com oder whostalkin.com helfen den Geschädigten den vermeintlichen Übeltätern auf die Schliche zu kommen, also lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen.

Hier die wichtigsten rechtlichen Fallstricke, die es zu vermeiden gilt:

  • Verschmähen, verleumden, beleidigen und denunzieren Sie keine Personen oder Unternehmen.
  • Vermeiden Sie tweets über Ihr Unternehmen, es sei denn Sie sind ausdrücklich dazu befugt.
  • Benutzen Sie keine Namen von Prominenten oder Fremden für Ihren Account (Identitätsklau).
  • Vermeiden Sie ebenso die Nennung von geschützten Marken- oder Firmennamen.
  • Veröffentlichen Sie keine Bilder (auch keine Thumbnails) die Sie nicht lizenziert haben.

Über diese und viele weitere rechtliche Sachverhalte gilt es als Online-Redakteur bescheid zu wissen. Und einmal veröffentlicht, bekommt man den Eintrag nie mehr aus dem Netz. Unzählige Crawler und Dienste besuchen Twitter mehrmals täglich, verbreiten und verarbeiten die dortigen Inhalte und speichern diese über Jahre. Selbst die twittereigene Löschfunktion ist angesichts dessen nur ein Feature von geringem Nutzen.