Artikel-Schlagworte: „Datenschutz“

Deutsche Rechtsprechung gilt nun auch für Facebook

Montag, 22. Februar 2010 verfasst von Alexander Schell

Bisher unterlag Facebook, auch wenn es im deutschen Rechtsraum verwendet wurde, nicht der deutschen Rechtssprechung. Da Facebook jedoch seit kurzem eine Niederlassung in Hamburg gegründet, gibt es somit “überhaupt keinen Zweifel, dass deutsches Datenschutzrecht anzuwenden ist”, so der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Samstag im Deutschlandradio Kultur.

Allerdings betonte Schaar ebenso, dass es nicht leicht werden wird, Facebook zur Überarbeitung bestimmter Geschäftsbedingungen zu bewegen oder dazu, gewisse Praktiken einzustellen oder zu verändern. Facebook kümmert sich laut Schaar bevorzugt um die Einhaltung des US-Rechts, und es bedarf wohl vieler Diskussionen, um hier eine Kursänderung zu erwirken. Als Vergleich zieht Schaar den Fall Google hinzu.

Datenschutz hin oder her, der beste Schutz ist in jedem Fall der sorgsame Umgang sowohl mit eigenen Daten, als auch mit Daten von Freunden und Bekannten.

Müssen Cookies bald genehmigt werden

Mittwoch, 18. November 2009 verfasst von Alexander Schell

Die EU denkt über eine Verschärfung der Datenschutzrichtlinien in Bezug auf Cookies (Textdateien, die auf dem Computer des Benutzers angelegt werden um Informationen zu speichern) nach. Demnach dürfen Seitenbetreiber nur dann ein Cookie setzen, “wenn der Benutzer klare und verständliche Informationen erhalten und seine Zustimmung gegeben hat”. Laut Meinung vieler Online-Medien wäre es eine Katastrophe und  eine erhebliche Behinderung für die gesamte Online-Wirtschaft.

Im eCommerce werden Cookies beispielsweise für einen anonymen und bequemen Einkauf verwendet (Session-Cookies). Zudem nutzen viele Dienste die Cookies für die “Angemeldet bleiben”-Funktionen indem sie für den Zugang benötigte Daten in Cookies auslagern. Die Werbebranche nutzt Cookies um anonyme Benutzerdaten zu sammeln, z.B. kann ein Cookie informationen enthalten ob ein bestimmter Banner schon einmal angezeigt wurde.

Wie man sich vorstellen kann, würde es der europäischen Internetwirtschaft enorm erschwert werden eBusiness zu betreiben. Von den Nachteilen gegenüber nicht-europäischen Ländern ganz zu schweigen. Einen Ausnahmefall sieht die Regelung allerdings vor: Wenn das Cookie “unbedingt erforderlich” ist, darf es auch weiterhin direkt auf dem Computer des Surfers abgelegt werden.

Eine Regelung welche Zulasten der (bereits jetzt überlasteten) Gerichte geht, zumal die Verordnung natürlich auch ins nationale Recht aller EU-Mitglieder umgesetzt werden muss. Das erklärte Ziel mit dieser Verordnung die Verbreitung von Schadsoftware einzudämmen wird damit definitiv nicht erreicht, denn dazu ist die Cookie-Technik bei weitem zu primitiv.

Die Fälle von dubiosen Plänen, Gesetzesentwürfen und Restriktionen seitens der Politik (national und paneuropäisch) häufen sich immer mehr. Der gesamten Internet-Branche wäre es zu wünschen, wenn die Politiker mehr Kompetenz in Sachen Internet vorweisen würden oder sich zumindest halbwegs kompetenter Beratung bedienten.

Die Gefahren des Cloud Computing

Donnerstag, 17. September 2009 verfasst von Alexander Schell

Die Cloud… eine “Dienstewolke” im Internet. Google gehört dazu, Facebook auch, selbstversätndlich auch Microsoft, Amazon, Yahoo, Zoho und viele andere der “Who is Who”-Liste in der Online-Branche. Unter “Cloud Computing” versteht man eine Auswahl an Online-Diensten im World Wide Web für die Bereiche “Betrieb, Bereitstellung, Support, Management, Sourcing, Architektur und Verwendung” Ihrer IT-Strukturen.

Klingt spannend – ist es auch. Jedoch ist es für viele von uns ebenso auch unbekannt, unsicher, ein wenig furchteinflößend und vor allem eins: gefährlich.

Die meisten von uns benötigen Ihren Computer mittlerweile lediglich zur Kommunikation. Briefe schreiben, E-Mailing, Instant-Messaging, Video- und Musik, für Aktivitäten in Social-Media Plattformen und zwischendurch darf es auch mal eine Runde Mahjong gegen einen Freund in Australien sein. Für all diese Aktivitäten brauchen Sie keinen überdimensionierten Heim-PC mit der ganzen Hardware, einem teuren Betriebssystem und dem ganzen technischen Schnick Schnack. Alles was Sie dafür brauchen ist ein Browser, die Rechenleistung von Handys reicht dafür bereits aus.

Doch wohin mit meinen Daten werden Sie fragen – Richtig… die speichern wir doch heutzutage online. Fotoalben auf StudiVZ oder flickr, Videos auf YouTube und die eigenen Dateien liegen sicher und jederzeit zum Austausch bereit bei RapidShare. Alles jederzeit und überall verfügbar, mehrfach gebackupped (Backup = Datensicherung) und das so gut wie umsonst. Irrtum – nichts auf der Welt ist umsonst.

Wussten Sie dass Google jegliche Ihrer Aktivitäten auf seinen Plattformen aufzeichnet und jede E-Mail-Korrespondenz auch nach einer Löschung Ihrerseits speichert? Oder dass ICQ sich die Rechte über all Ihre durch den Dienst übermittelten Aussagen vorbehält? Selbst die Rechte für Ihre evtl. teuer produzierten Videos geben Sie aus der Hand, wenn Sie diese bei YouTube veröffentlichen.

Eine weit größere Gefahr birgt ein Hackerangriff. Stellen Sie sich vor Sie haben sensible Daten bei einem dieser Dienste und ein Hacker oder ein Virus gelangt in das System. Ihre Daten werden zerstört oder gelangen in fremde Hände. Sie können sich vorstellen dass große Diensteanbieter auch jede Menge an potenziell wichtigen Daten bereithalten und eben deshalb ein ebenso großes Ziel für Cyber-Attacken darstellen. Nur die wenigsten der sogenannten ASP (Applikation Service Provider) sind solcher Hackerangriffe datenschutztechnisch gewappnet und stellen somit ein hohes Sicherheitsrisiko für Ihre (sensiblen) Daten dar.

Einige Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung jedoch bewusst und investieren viel Geld für ein hohes Maß an Sicherheit. Nichts desto trotz müssen Sie selbst entscheiden wem Sie Ihre Daten überlassen. Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel nur die potenziellen Risiken vor Augen halten und dafür Sorgen dass Sie behutsam darauf achten, wem Sie Ihre Daten anvertrauen.