Archiv für die Kategorie „Internet-Recht & Sicherheit“

Abmahngefährdete Klauseln in Ihren AGB

Dienstag, 13. Oktober 2009 verfasst von Alexander Schell

Nach dem Inkrafttreten des neuen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) können Gewährleistungsklauseln nun definitiv abgemahnt werden. Wir nennen Ihnen einige unzulässige Klauseln, die das Gewährleistungsrecht des Kunden betreffen und abmahnfähig sind:

  • Einwöchige Ausschlussfrist: Offensichtliche Mängel sollen binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, nicht erkennbare Mängel binnen einer Woche nach deren Entdeckung gemeldet werden, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt bzw. wird diese akzeptiert. Dies ist unzulässig, da der Kunde den Postweg einkalkulieren muss und ihm somit weniger als eine Woche Zeit zur Verfügung steht.
  • Originalverpackung als Voraussetzung für eine Nacherfüllung: Die Klausel schränkt die Rechte des Käufers zu dessen Nachteil ein und ist daher unwirksam.
  • Entfall der Mängelansprüche wenn Mangel nicht unverzüglich und insbesondere auf Verlangen nicht vom Kunden belegt wird: Die Klausel schränkt ebenfalls die Rechte des Käufers zu dessen Nachteil ein und ist daher unwirksam.
  • Ausschluss der Transportgefahr: Die Transportgefahr wird eindeutig dem Händler auferlegt.
  • Unverzügliche Mängelanzeige: Dies ist ungültig sofern nicht zwischen offensichtlichen und nicht offensichtlichen Mängeln unterschieden wird.

Scareware eine neue Betrugsmasche

Montag, 5. Oktober 2009 verfasst von Alexander Schell

Die Verbreitung von Scareware, eine bereits seit Jahren bekannte Betrugsmasche, scheint durch die enorme Erfolgsquote nun doch das Gemüt der Sicherheitsexperten zu erregen. Heise spricht gar von “epidemischen Ausmaßen”.

Über vorgeteuschte Viren- und Sicherheitswarnungen auf bestimmten Websites wird dem Benutzer ein Infekt des Systems vorgegaukelt. Dabei sind die Browsermeldungen den Windows-Systemmeldungen so täuschend echt nachempfunden, dass viele Benutzer auf den Trick herein fallen und die empfohlene Sicherheitssoftware, die eigentliche Scareware, “kostenlos” herunterladen. Diese lässt sich zwar installieren, nervt den Benutzer jedoch mit ständigen Warnmeldungen, die lediglich durch den Kauf der Software beseitigt werden können.

Der Nutzer kauft dann, genervt durch die ständigen Warnmeldungen, nicht nur eine völlig funktionslose Software, sondern auch gleich Trojaner, Würmer oder andere Viren, Spy- oder Malware dazu. Sprich der Benutzer infiziert sein System erst durch die Installation der angebotenen “Sicherheitssoftware”.

Um Abhilfe zu schaffen empfiehlt Heise in einem Artikel zu dem Thema, misstrauisch gegenüber unaufgeforderten Sicherheitsmeldungen beim Besuch von Websites zu sein. Des weiteren sollten Sie keine Software von Ihnen unbekannten Unternehmen installieren, sondern Sicherheitssoftware von bekannten und führenden Unternehmen beziehen.

Google Sidewiki unkontrollierbar

Donnerstag, 24. September 2009 verfasst von Alexander Schell

Das neueste Produkt aus dem “Don’t be evil”-Hause Google macht Websitebetreibern das Leben schwer. Über die Google Toolbar lässt sich neuerdings der Dienst “Google Sidewiki” nutzen. Eine internetweite Kommentarfunktion, die Benutzerkommentare passend zur aktuell besuchten Website anzeigt.

Klingt im ersten Moment nach einem “Big Thing”, ist in unseren Augen jedoch nicht nur nutzlos, sondern auch überaus anmaßend. Google nimmt sich das Recht heraus eine Bewertungsfunktion für jede Seite der Welt bereit zu stellen, ungeachtet dessen ob die Betreiber eine Kommentarfunktion wünschen oder nicht. Dabei hat das einstmalige Vorzeigeunternehmen im Online-Business jedoch vergessen eine entsprechende Kontrollfunktion für Webseiten-Betreiber einzurichten. Bisher haben wir keine Möglichkeit gefunden Kommentare für bestimmte Seiten oder ganze Websites zu unterbinden.

Die einzige Möglichkeit für Website-Betreiber sich vor unliebsamen Kommentaren zu schützen ist es die Google-Toolbar zu installieren und das Sidewiki zur entsprechenden URL zu beobachten. Wir gehen von einer starken Erhöhung der Downloadzahlen für die Google-Toolbar aus… ein Schelm wer Böses dabei denkt. Google ist nicht evil!

Sobald wir eine Möglichkeit sehen unliebsame Kommentare zu unterbinden werden wir dies selbstverständlich hier im Blog veröffentlichen.

Die Gefahren des Cloud Computing

Donnerstag, 17. September 2009 verfasst von Alexander Schell

Die Cloud… eine “Dienstewolke” im Internet. Google gehört dazu, Facebook auch, selbstversätndlich auch Microsoft, Amazon, Yahoo, Zoho und viele andere der “Who is Who”-Liste in der Online-Branche. Unter “Cloud Computing” versteht man eine Auswahl an Online-Diensten im World Wide Web für die Bereiche “Betrieb, Bereitstellung, Support, Management, Sourcing, Architektur und Verwendung” Ihrer IT-Strukturen.

Klingt spannend – ist es auch. Jedoch ist es für viele von uns ebenso auch unbekannt, unsicher, ein wenig furchteinflößend und vor allem eins: gefährlich.

Die meisten von uns benötigen Ihren Computer mittlerweile lediglich zur Kommunikation. Briefe schreiben, E-Mailing, Instant-Messaging, Video- und Musik, für Aktivitäten in Social-Media Plattformen und zwischendurch darf es auch mal eine Runde Mahjong gegen einen Freund in Australien sein. Für all diese Aktivitäten brauchen Sie keinen überdimensionierten Heim-PC mit der ganzen Hardware, einem teuren Betriebssystem und dem ganzen technischen Schnick Schnack. Alles was Sie dafür brauchen ist ein Browser, die Rechenleistung von Handys reicht dafür bereits aus.

Doch wohin mit meinen Daten werden Sie fragen – Richtig… die speichern wir doch heutzutage online. Fotoalben auf StudiVZ oder flickr, Videos auf YouTube und die eigenen Dateien liegen sicher und jederzeit zum Austausch bereit bei RapidShare. Alles jederzeit und überall verfügbar, mehrfach gebackupped (Backup = Datensicherung) und das so gut wie umsonst. Irrtum – nichts auf der Welt ist umsonst.

Wussten Sie dass Google jegliche Ihrer Aktivitäten auf seinen Plattformen aufzeichnet und jede E-Mail-Korrespondenz auch nach einer Löschung Ihrerseits speichert? Oder dass ICQ sich die Rechte über all Ihre durch den Dienst übermittelten Aussagen vorbehält? Selbst die Rechte für Ihre evtl. teuer produzierten Videos geben Sie aus der Hand, wenn Sie diese bei YouTube veröffentlichen.

Eine weit größere Gefahr birgt ein Hackerangriff. Stellen Sie sich vor Sie haben sensible Daten bei einem dieser Dienste und ein Hacker oder ein Virus gelangt in das System. Ihre Daten werden zerstört oder gelangen in fremde Hände. Sie können sich vorstellen dass große Diensteanbieter auch jede Menge an potenziell wichtigen Daten bereithalten und eben deshalb ein ebenso großes Ziel für Cyber-Attacken darstellen. Nur die wenigsten der sogenannten ASP (Applikation Service Provider) sind solcher Hackerangriffe datenschutztechnisch gewappnet und stellen somit ein hohes Sicherheitsrisiko für Ihre (sensiblen) Daten dar.

Einige Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung jedoch bewusst und investieren viel Geld für ein hohes Maß an Sicherheit. Nichts desto trotz müssen Sie selbst entscheiden wem Sie Ihre Daten überlassen. Wir möchten Ihnen mit diesem Artikel nur die potenziellen Risiken vor Augen halten und dafür Sorgen dass Sie behutsam darauf achten, wem Sie Ihre Daten anvertrauen.

studiVZ zahlt Facebook eine Entschädigung

Donnerstag, 10. September 2009 verfasst von Alexander Schell

Die beiden Unternehmen haben ihren Rechtsstreit beigelegt. Facebook hat an Gerichten in Deutschland und den USA geklagt. StudiVZ musste sich monatelang der Plagiatsvorwürfe erwehren und hat nun nachgegeben.

Beide Unternehmen führen Ihre Geschäft wie gewohnt fort. StudiVZ bezahlt an Facebook eine nicht genannte Summe, Facebook legt dafür alle Klagen in den USA und Deutschland nieder. Desweiteren wurde Stillschweigen über weitere Einzelheiten vereinbart.

Korrekte und stets aktuelle AGB

Mittwoch, 9. September 2009 verfasst von Alexander Schell

…dies verspricht der Rechtsservice-Anbieter janolaw AG mit Sitz in Sulzbach/Taunus. Nach einer halbjährigen Entwicklungszeit präsentiert janolaw ihren (kostenpflichtigen) AGB Hosting-Service.

Mit Hilfe eines ca. 30 Fragen umfassenden Online-Formulars werden AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung speziell für das Unternehmen individuell angefertigt.

Zusätzlich zur Erstellung bietet janolaw ein Update-Service per Plugin bzw. Schnittstelle an. Damit werden die aktuell integrierten Rechtstexte mit dem janolaw-Datenbestand automatisch verglichen und bei Bedarf aktualisiert. Derzeit stehen lediglich Plugins für x:t Commerce zur Verfügung, weitere (osCommerce, OXID eSales) sind in Arbeit.

Funktioniert der Service so wie es beschrieben ist, ist dies ein echter Geheimtipp für alle die im eCommerce tätig sind. Wir empfehlen allen unseren Kunden und allen Lesern des unseres Blogs sich diesen Service einmal genauer anzuschauen.

Rechtliche Fallstricke beim Twittern

Freitag, 21. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Einfach twitter.com aufrufen, registrieren und schon ist man ein Online-Redakteur. Was sich so leicht anhört kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Ein wütender oder unbedachter Satz reicht aus um einen Rechtsstreit auszulösen.

Viele halten twitter für ein Kommunikationsmedium bei dem man anonym aller Welt den aktuellen Gemütszustand ohne jegliche Konsequenzen kund tun kann, weit gefehlt. Erstens, Anonym ist im Internet schon lange niemand mehr und zweitens, birgt twitter für Internet-Laien ein enormes rechtliches Risiko. Kurz mal den Nachbarn angeschwärzt, einige Firmeninternas ausgeplaudert, ein Gerücht in die Welt gesetzt oder ein lustiges Bild aus dem Internet veröffentlicht und schon hat man sich strafbar gemacht. Dienste wie namechk.com oder whostalkin.com helfen den Geschädigten den vermeintlichen Übeltätern auf die Schliche zu kommen, also lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen.

Hier die wichtigsten rechtlichen Fallstricke, die es zu vermeiden gilt:

  • Verschmähen, verleumden, beleidigen und denunzieren Sie keine Personen oder Unternehmen.
  • Vermeiden Sie tweets über Ihr Unternehmen, es sei denn Sie sind ausdrücklich dazu befugt.
  • Benutzen Sie keine Namen von Prominenten oder Fremden für Ihren Account (Identitätsklau).
  • Vermeiden Sie ebenso die Nennung von geschützten Marken- oder Firmennamen.
  • Veröffentlichen Sie keine Bilder (auch keine Thumbnails) die Sie nicht lizenziert haben.

Über diese und viele weitere rechtliche Sachverhalte gilt es als Online-Redakteur bescheid zu wissen. Und einmal veröffentlicht, bekommt man den Eintrag nie mehr aus dem Netz. Unzählige Crawler und Dienste besuchen Twitter mehrmals täglich, verbreiten und verarbeiten die dortigen Inhalte und speichern diese über Jahre. Selbst die twittereigene Löschfunktion ist angesichts dessen nur ein Feature von geringem Nutzen.

Wann Suchmaschinenoptimierung zur Manipulation wird

Dienstag, 18. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Ein Forenbetreiber hatte unlängst vor dem OLG Hamm eine Einstweilige Verfügung beantragt. Einer bekannten Personensuchmaschine sollte es verboten werden, bestimmte Begriffe und deren Kombinationen als “Hidden Text” darzustellen. Unter “Hidden Text” verstehen die SEO-Experten einen Text in Hintergrundfarbe (z.B. weißer Text auf weißem Grund). Dieser Text ist so lediglich für Suchmaschinen, nicht aber für Besucher sichtbar.

Dem Antrag wurde stattgegeben, da die Kombination aus einem fremden Namen und Hidden Text vom OLG Hamm nicht mehr als Suchmaschinenoptimierung sondern als Behinderung und demnach sogar als Suchmaschinenmanipulation ausgelegt wurde. Von der Verwendung fremder Markennamen einmal abgesehen, liegt durch den Einsatz von Hidden Text jedoch kein wettbewerbsrechtlicher Straftatbestand vor.

Allerdings gehen die Suchmaschinen sehr rigoros gegen solche Methoden vor. Um sich den Gang vor Gericht zu sparen, besteht auch die Möglichkeit solche unzulässigen SEO-Methoden direkt bei den Suchmaschinen zu melden. Eine Abstrafung durch Abstufung des Rankings trifft manch Unternehmen härter als ein Gerichtsurteil.

Impressum-Link darf nicht frei platziert werden

Donnerstag, 30. Juli 2009 verfasst von Alexander Schell

Zum Thema “Impressum” gibt es viele Regeln, Vermutungen, Fehler, Pflichten und dementsprechend leider auch ziemlich viele Abmahnungen. Ein relativ aktuell veröffentlichtes Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt legt fest, dass das Impressum nicht frei auf der Seite platziert werden darf.

Ein Shopbetreiber hatte das Impressum am unteren rechten Ende der Website in kleiner Schrift platziert. Dies ist laut den Richtern nicht zulässig, da der Link zum Impressum bzw. den Pflichtangaben “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein muss. Dies wird auch von einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg untermauert, welches besagt dass ein Besucher nicht scrollen müssen darf um zum Impressum zu gelangen.

Wer sein Impressum also im oberen Bereich der Seite platziert ist laut aktueller Gesetzeslage auf der sicheren Seite.