In einem aktuellen Urteil entschied der BGH, dass Benutzer von Preissuchmaschinen die “höchstmögliche AktualitĂ€t” bei den Ergebnissen erwarten und somit die Preise in den Preissuchmaschinen mit denen im Online-Shop ĂŒbereinstimmen mĂŒssen. Da die Preise in den Suchmaschinen oftmals erst Stunden spĂ€ter aktualisiert werden, mĂŒssen sich Online-Shops am Ănderungszeitpunkt der Suchmaschinen orientieren und dĂŒrfen die PreisĂ€nderungen nicht direkt veröffentlichen.
Im vorliegenden Fall war ein Produkt in der Preissuchmaschine gĂŒnstiger ausgezeichnet, als im Online-Shop. Die Folge war, wenig ĂŒberraschend, eine Abmahnung, mit anschlieĂender Gerichtsverhandlung, die zum oben erwĂ€hnten Resultat fĂŒhrte.
Das Urteil befindet sich gerade in der Revision. Sollte es rechtskrĂ€ftig werden, stellt dieses Urteil eine enorme HĂŒrde fĂŒr Shopbetreiber und vor allem Betreiber von Preissuchmaschinen dar. Denn diese mĂŒssten die Preise entweder in Echtzeit anzeigen, was ressourcentechnisch kaum zu bewĂ€ltigen ist, oder aber Shopbetreiber mĂŒssten die PreisĂ€nderungen mit den Aktualisierungszyklen der Preissuchmaschinen abstimmen.
Wie das bei zahlreichen Preissuchmaschinen gleichzeitig funktionieren soll ist fraglich. Vielleicht haben die Richter darauf eine Antwort.













