Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht gestoppt

Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Die bisher erhobenen Daten sind auf Anweisung der Richter unverzüglich zu löschen.

Im aktuellen Gesetz fehlen klare Regelungen bezüglich der Datensicherheit und der Verwendung der erhobenen Daten. Des Weiteren ist das Gesetz nicht transparent genug. Ebenso unklar sind derzeit die Folgen bei einer Rechtsverletzung im Umgang mit den erhobenen Daten.

Grundsätzlich ist eine Speicherung der Telekommunikationsdaten möglich, allerdings nur bei einem dringenden Tatverdacht im besonders schweren Fall. Die Daten dürfen nur unter höchsten Sicherheitskriterien und unter Überwachung durch einen Beauftragten des Datenschutzbundes gespeichert werden.

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