Ist zwar ein wenig Off-Topic, aber wir fragen uns wirklich ob das alles wirklich noch rechtens ist. Die GEZ plant eine Reform der Rundfunkgebühren bei der es sich nicht um eine Senkung der Kosten handelt (wie hätte es auch anders sein können).
Viel mehr greift uns die Gebühreneinzugszentrale künftig womöglich noch tiefer in die Tasche. Zwei Modelle sind im Gespräch:
- Eine Haushaltsabgabe, bei der ein Pauschalbetrag pro Haushalt unabhängig von den Geräten abgetreten werden muss. Liebe Radiowecker-Hersteller, vorsicht vor Umsatzeinbrüchen.
- Eine “modifizierte Geräteabgabe”. Bedeutet konkret: 17,98 Euro für jedes Gerät, dazu zählen mittlerweile auch Smartphones. Alle Firmenchefs sollten schon mal anfangen Ihre Rechner und Blackberrys zu zählen.
Eine Entscheidung hierzu soll im Juni 2010 fallen. Das beste haben wir uns allerdings für den Schluss aufgehoben: Die Beweislast, dass der Gebührenpflichtige keines der Geräte besitzt, soll künftig beim Zahlungspflichtigen liegen, nicht mehr bei der GEZ. Soviel zum Grundsatz der Unschuldsvermutung.
Sehr geehrter Herr Stadelmaier, wenn Sie unterschiedliche Sendungen auf 3 Fernsehern gleichzeitig konsumieren, dabei ein Telefongespräch führen, nebenher Radio hören und sich den aktuellen Live-Stream einer der öffentlich rechtlichen Mediatheken zu Gemüte führen, dann mag die “modifizierte Geräteabgabe” auf Sie zutreffen. Auf uns ganz bestimmt nicht. Ach ja richtig… das müssen wir Ihnen ja zuerst einmal beweisen.
Informationsquelle: carta.info, Stand 08.12.2009
Schlagworte: Beweislast, Erhöhung, Firmen-PC, Gebühren, GEZ, Smartphones
































