Archiv für August 2009

Rechtliche Fallstricke beim Twittern

Freitag, 21. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Einfach twitter.com aufrufen, registrieren und schon ist man ein Online-Redakteur. Was sich so leicht anhört kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden. Ein wütender oder unbedachter Satz reicht aus um einen Rechtsstreit auszulösen.

Viele halten twitter für ein Kommunikationsmedium bei dem man anonym aller Welt den aktuellen Gemütszustand ohne jegliche Konsequenzen kund tun kann, weit gefehlt. Erstens, Anonym ist im Internet schon lange niemand mehr und zweitens, birgt twitter für Internet-Laien ein enormes rechtliches Risiko. Kurz mal den Nachbarn angeschwärzt, einige Firmeninternas ausgeplaudert, ein Gerücht in die Welt gesetzt oder ein lustiges Bild aus dem Internet veröffentlicht und schon hat man sich strafbar gemacht. Dienste wie namechk.com oder whostalkin.com helfen den Geschädigten den vermeintlichen Übeltätern auf die Schliche zu kommen, also lassen Sie es gar nicht erst so weit kommen.

Hier die wichtigsten rechtlichen Fallstricke, die es zu vermeiden gilt:

  • Verschmähen, verleumden, beleidigen und denunzieren Sie keine Personen oder Unternehmen.
  • Vermeiden Sie tweets über Ihr Unternehmen, es sei denn Sie sind ausdrücklich dazu befugt.
  • Benutzen Sie keine Namen von Prominenten oder Fremden für Ihren Account (Identitätsklau).
  • Vermeiden Sie ebenso die Nennung von geschützten Marken- oder Firmennamen.
  • Veröffentlichen Sie keine Bilder (auch keine Thumbnails) die Sie nicht lizenziert haben.

Über diese und viele weitere rechtliche Sachverhalte gilt es als Online-Redakteur bescheid zu wissen. Und einmal veröffentlicht, bekommt man den Eintrag nie mehr aus dem Netz. Unzählige Crawler und Dienste besuchen Twitter mehrmals täglich, verbreiten und verarbeiten die dortigen Inhalte und speichern diese über Jahre. Selbst die twittereigene Löschfunktion ist angesichts dessen nur ein Feature von geringem Nutzen.

Wann Suchmaschinenoptimierung zur Manipulation wird

Dienstag, 18. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Ein Forenbetreiber hatte unlängst vor dem OLG Hamm eine Einstweilige Verfügung beantragt. Einer bekannten Personensuchmaschine sollte es verboten werden, bestimmte Begriffe und deren Kombinationen als “Hidden Text” darzustellen. Unter “Hidden Text” verstehen die SEO-Experten einen Text in Hintergrundfarbe (z.B. weißer Text auf weißem Grund). Dieser Text ist so lediglich für Suchmaschinen, nicht aber für Besucher sichtbar.

Dem Antrag wurde stattgegeben, da die Kombination aus einem fremden Namen und Hidden Text vom OLG Hamm nicht mehr als Suchmaschinenoptimierung sondern als Behinderung und demnach sogar als Suchmaschinenmanipulation ausgelegt wurde. Von der Verwendung fremder Markennamen einmal abgesehen, liegt durch den Einsatz von Hidden Text jedoch kein wettbewerbsrechtlicher Straftatbestand vor.

Allerdings gehen die Suchmaschinen sehr rigoros gegen solche Methoden vor. Um sich den Gang vor Gericht zu sparen, besteht auch die Möglichkeit solche unzulässigen SEO-Methoden direkt bei den Suchmaschinen zu melden. Eine Abstrafung durch Abstufung des Rankings trifft manch Unternehmen härter als ein Gerichtsurteil.

Paid Content – Nein, Danke.

Montag, 17. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Content- und Service-Anbieter wollen sich nun dem “Kostenlos-Internet” entgegenstellen. So kündigte auch Springer-Verlagschef Mathias Döpfner schon im Juni erste Paid-Content-Modelle an. Beispielsweise möchte der Verlag Apps für diverse Handymodelle, darunter auch das iPhone, bereitstellen. Darüber können die User Inhalte abrufen und diese auch direkt bezahlen.

Die Rechnung haben die Verlage jedoch ohne den Wirt gemacht. Laut einer aktuellen EU-Studie, dem Europe’s Digital Competitiveness Report, sind die User gar nicht bereit für Online-Inhalte zu zahlen. Lediglich 5 Prozent der europäischen Internetuser haben 2008 für Online-Inhalte bezahlt. Bei der Hauptzielgruppe der 16- bis 24-Jährigen waren es nur 2,5 Prozent.

Ob das geplante Freemium-Modell (ein Mix aus kostenlosen Inhalten und kostenpflichtigen Premium-Inhalten) von Springer die Nutzer anspricht, oder ob diese lediglich durch niedrigere Preise überzeugt werden können bleibt abzuwarten.

Ein Schritt in die richtige Richtung ist es allemal, denn guter Journalismus und gute Leistungen haben Ihren Preis. Je länger dies verkannt wird, desto schneller sinkt die Qualität des Online-Contents. Denn selbst kostenloser Content wird nicht mehr konsumiert, wenn das Niveau unter einen gewissen Schwellenwert sinkt. Spätestens dann sollten die großen Verlage, Nachrichtenagenturen und Service-Anbieter ihre Alternativen positioniert haben.

Welcher Browser ist zukunftsweisend?

Freitag, 14. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Neue Technologien wie HTML5, CSS3, SVG sind derzeit ein großes Gesprächsthema im Kreis der Webdesigner und Webdeveloper. Aber werden die kommenden Technologien überhaupt von den Browsern unterstützt? Und wenn ja, in welchem Maße.

Die Antworten finden Sie auf einer Seite mit dem Namen “When can I use…”. Zunächst wirkt der “Above the fold”-Bereich etwas unübersichtlich, nach einer genauen Betrachtung allerdings erkennt man die Vorteile dieses Filtersystems. Man kann die Ansicht ausschließlich auf die gesuchten Spezifikationen und Browser reduzieren, oder auch nicht benötigte Technologien ausblenden.

Eine sehr nützliche Seite, die nicht nur mitteilt ob und welche Technologie unterstützt wird, sondern abschließend auch einen Prozentwert ausgibt, der aufzeigt welcher Browser nun letztendlich der modernste ist.

Deutsche Post stellt E-Mails zu

Donnerstag, 13. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Schon seit Jahren ist die Anzahl der Briefzustellungen rückläufig. Im ersten Halbjahr 2009 gingen die Zustellungen, nicht zuletzt dank der Wirtschaftskrise um 9 Prozent zurück.

Nun wird das Sprichwort “Not macht erfinderisch” einmal mehr bestätigt, und zwar von der Deutschen Post. Man mag es kaum glauben, aber der Einfall ist so gut wie naheliegend: Die Deutsche Post stellt E-Mails zu und nennt folgende Vorteile:

  • E-Mail-Adressen werden zweifelsfrei Identifizierbar
  • Die Deutsche Post garantiert einen sicheren Versand, wodurch aufwendige Signaturen unnötig werden
  • Kann die E-Mail nicht zugestellt werden oder existiert kein E-Mail-Kontakt, wird die E-Mail in Schriftform an den Empfänger versand.
  • Die Lücke zwischen elektronischer und schriftlicher Post wird somit geschlossen.
  • Entlastung des Postweges und somit Ersparnis von Ressourcen und Papier… die Umwelt wird’s danken.

Sollte die Deutsche Post es wirklich schaffen den Dienst wie angekündigt bis Ende 2010 auf die Beine zu stellen, wäre es ein großer Fortschritt für den modernen Briefverkehr. Bleibt nur noch die Frage nach den Kosten. Diese müssten zwingend unter denen des konventionellen Briefverkehrs liegen, denn sonst wäre die ganze Chose sprichwörtlich “für die Katz”.

eBay will an Versandkosten mitverdienen

Mittwoch, 12. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Laut einer aktuellen Meldung verpflichtet das Onlineauktionshaus eBay ab dem 22. September alle Händler, die Ihre Produkte in den Medienkategorien präsentieren wollen, zum kostenlosen Versand ihrer Waren.

Zwar war dies bereits in einigen Kategorien des Elektronikbereiches bereits der Fall, nun scheint eBay den Kurs weiter fort zu führen und somit den Unmut der (bisher treu gebliebenen) Powerseller weiter zu schüren.

Der Vorteil für den Endverbraucher: er bekommt nun einen besseren Vergleich zum Einzelhandel, denn dort werden die Versandkosten ebenfalls in den Verkaufspreis eingerechnet. Die Händler bekommen Bestnoten im Bewertungskriterium “Versandkosten” was den Punkt letztlich ad absurdum führt (taktisch sehr clever eingefädelt von eBay *hüstel*).

Das eBay dadurch allerdings an den Versandkosten mitverdient ist eine Frechheit. Die Versandkosten haben mit dem Warenwert und dem Verkaufsprozess an sich nicht das Geringste zu tun. Letztendlich ist diese Vorgehensweise gleichzusetzen mit einer Besteuerung der Versandkosten. Dies müssen die Händler natürlich Kompensieren und die Versandkosten entsprechend anpassen, denn die Konkurrenz abseits von eBay zahlt keine “eBay-Versandkostensteuer”.

Praxishandbuch für Shopbetreiber

Dienstag, 11. August 2009 verfasst von Alexander Schell

Trusted Shops veröffentlicht die Neuauflage seines beliebten Praxishandbuches für Shopbetreiber. Die aktuelle Fassung enthält unter anderem zusätzliche Gerichtsurteile der letzten Zeit bezüglich der Kaufprozesse und Regelungen in Onlineshops.

Das Werk von Prof. Dr. Thomas Hoeren und RA Carsten Föhlisch umfasst über 160 Seiten und basiert auf praktischen Erfahrungen von über 5.200 Online-Händlern.

Das Handbuch ist unterteilt in die Bereiche “Grundlagenwissen”, „Musterformulierungen”, „Nach der Bestellung” und „Wichtige Gesetze”. Darin erhalten Sie die wichtigsten Begriffe, Formulierungsvorschläge, Vorgehenshinweise bei Problemfällen wie Lieferschwierigkeiten oder Rücksendung von beschädigter Ware und einen Überblick über die wichtigsten Gesetze.