Zum Thema “Impressum” gibt es viele Regeln, Vermutungen, Fehler, Pflichten und dementsprechend leider auch ziemlich viele Abmahnungen. Ein relativ aktuell veröffentlichtes Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt legt fest, dass das Impressum nicht frei auf der Seite platziert werden darf.
Ein Shopbetreiber hatte das Impressum am unteren rechten Ende der Website in kleiner Schrift platziert. Dies ist laut den Richtern nicht zulässig, da der Link zum Impressum bzw. den Pflichtangaben “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein muss. Dies wird auch von einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg untermauert, welches besagt dass ein Besucher nicht scrollen müssen darf um zum Impressum zu gelangen.
Wer sein Impressum also im oberen Bereich der Seite platziert ist laut aktueller Gesetzeslage auf der sicheren Seite.
Schlagworte: Impressum, Platzierung
































